Gesa Kuhn oder "Zarenhof-Gesa" wurde verurteilt

Die Staatsanwaltschaft hatte sich alle Mühe gegeben, die Gerichtsverhandlung möglichst diskret abzuhandeln – nicht einmal die eigentliche Klägerin Sonja Zietlow war rechtzeitig informiert worden, dass die Verhandlung gegen Gesa Kuhn „wegen Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz“ am 20. 4. stattgefunden hatte.
Gesa Kuhn, die als angebliche Tierschützerin ein von Sonja Zietlow angemietetes Haus vollkommen verdrecken und verrotten ließ, ließ Hunde dort sterben, verhungern, im Zwinger allein zugrunde gehen, kümmerte sich so wenig, dass ununterbrochen Hunde gedeckt wurden, deren Welpen sie dann auf irgendwelchen Parkplätzen weiterverkaufte, und die dann, als der von Frau Zieltow mehrfach verständigte Amtstierarzt endlich zur Tat schritt, mitsamt 72 Hunden übers Wochenende einfach verschwand.

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(siehe auch hier: http://lumpi4.blog.de/2011/01/30/liebe-hundefreunde-besucher-zarenhofseite-immer-gefragt-ueberhaupt-irgendetwas-geschieht-meisten-10468694/ und hier:
http://lumpi4.blog.de/2010/11/03/interessanter-beitrag-tier-suchen-zuhause-31-10-9898761/ )

Die Stattsanwaltschaft ging lässig mit dem Fall um, der für ungeheures Aufsehen in der Öffentlichkeit gesorgt hatte – weil Sonja Zietlow und ihr Team unermüdlich recherchierten, zahllose Zeugen zur Aussage brachten, wieder und wieder über die Presse die Öffentlichkeit informierten und einfach nicht still halten wollten. Neun dicke Ordner sorgten schließlich dafür, dass Frau Kuhn doch verurteilt wurde – mit sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 120 Dienststunden gemeinnützigen Dienstes. Der Richter hat ein Hundehaltungsverbot abgelehnt mit der Begründung:
„Ein Verbot der Hundehaltung sei nur unter bestimmten Voraussetzungen wie einer Wiederholungsgefahr möglich, hatte Richter Hans Schrot zuvor der dpa erklärt. Diese sei hier nicht anzunehmen, da die Frau unter Bewährung stehe. Zudem habe sich auch die berufliche Situation der früheren Tierbetreuerin völlig verändert.“
Dass Frau Kuhn in der Tat eine Wiederholungstäterin ist, konnte leider nicht verwendet werden, denn der Vermieter des Hauses, das sie vor dem Zarenhof bewohnt und ähnlich verrotten ließ, wollte plötzlich doch lieber keine Aussage machen. So kann Gesa Kuhn also weiter leben, als wäre nicht wirklich etwas geschehen. Als hätte sie zahllose Hunde nicht elend zugrunde gehen lassen, in ihrem eigenen Kot und Urin leben und über Wochen ganz allein gelassen.
Frau Kuhn hat private Insolvenz angemeldet und ihre Hunde anderen Leuten als Haltern „untergejubelt“. Aber wenigstens wird kein Tag in ihrem Leben vergehen, ohne dass sie an das Geschehene denken muss. Niemand wird ihr jemals wieder Tiere zur Vermittlung geben. Sie wird niemals mehr über eine bestimmte Einkommensgrenze gehen können, ohne Frau Zietlow Schadenersatz zahlen zu müssen.

Obwohl das Urteil juristisch als hohe Strafe angesehen kann, wundert man sich doch über unser Tierschutzgesetz – das übrigens als eines der strengsten der Welt gilt. Gesa Kuhn hat vor Gericht eingeräumt, sie habe „in mindestens 7 tateinheitlichen Fällen ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet und in mindestens 16 tateinheitlichen Fällen einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt“.

Sie ist und bleibt eine verurteilte Tierquälerin. Das ist doch immerhin etwas.

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