Hundeführerscheine immer öfter, aber immer anders

7-format36Falls Sie planen umzuziehen, sollten Sie sich neben Fragen nach guten Schulen, Kitas, Wohnungen in Arbeitsplatznähe und erreichbaren Hunde-Auslaufgebieten auch noch damit beschäftigen, ob Sie vielleicht noch einen Hundeführerschein machen müssen – denn der Hundeführerschein aus Hamburg gilt nicht in München; der aus München gilt nicht in Berlin.

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Der Versuch einer Aufzählung – aber dafür ist Deutschland dann irgendwie auch wieder zu groß.

Hamburg

Hamburg war die erste Stadt in Deutschland, die ein Hundegesetz und den Hundeführerschein eingeführt haben. Seit 1.1.07 gilt in Hamburg eine allgemeine  Anleinpflicht. Davon kann befreit werden, wer mit dem Hund bei einem anerkannten Sachverständigen (Liste s. Link) die vorgeschriebene Gehorsamsprüfung abgelegt hat oder wer mit dem Hund eine gleichwertige Prüfung abgelegt hat (zuständig: Verbraucherschutzamt). Ausnahmen für alte und kranke Hunde möglich, wenn ein entsprechendes tierärztliches Attest vorliegt in dem eine Diagnose zum Verhalten des Hundes aufgeführt ist. Gefährliche Hunde können nicht  befreit werden. 

Hundebesitzer von außerhalb können sich in Hamburg von der Anleinpflicht befreien lassen, wenn sie den Hamburger Raum zum Spazierengehen  benutzen. Dieses ist ausschließlich im Bezirk Mitte möglich. 

Erforderliche Unterlagen

Beim Sachverständigen: Personalausweis o. Reisepass mit letzer Meldebestätigung, die für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen,sofern gleichzeitig die Anmeldung erfolgen soll. Im Verbraucherschutzamt: Wie oben + Nachweis darüber, dass eine anzuerkennende Prüfung über den Gehorsam des Hundes abgelegt wurde (z.B. Hundeführerschein oder Begleithundeprüfung)

Hessen

hat bisher keinen Hundeführerschein eingeführt. Ein Vorstoß von der SPD ist bereits im letzten Jahr im Landtag gescheitert.

Schleswig-Holstein plant modernstes Hundegesetz Deutschlands

Die umstrittene Rasseliste für Hunde soll in Schleswig-Holstein zum Jahresende abgeschafft werden. Das neue Regelwerk soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. «Mit den Änderungen, die aus der schriftlichen und mündlichen Anhörung hervorgegangen sind, wird das Gesetz zum modernsten Hundegesetz Deutschlands», sagte der FDP-Tierschutzpolitiker Oliver Kumbartzky am Donnerstag. Seine Fraktion hatte die Initiative auf den Weg gebracht.

Im Norden müssen künftig alle Halter einen Hundeführerschein machen, deren Tier einen Menschen oder andere Tiere bedroht oder gebissen hat. Ausgenommen davon sind allerdings Fälle, bei denen es um die Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung oder aus dem elementaren Selbsterhaltungstrieb des Hundes heraus geschah. Wer die Hundeführerschein-Prüfung nicht besteht, soll sein Tier abgeben müssen.

«Als gefährlich gelten Hunde nun nicht mehr aufgrund ihrer Rasse beziehungsweise Eigenschaften, sondern ausschließlich aufgrund ihres Verhaltens», sagte Kumbartzky. Allerdings könnten als gefährlich eingestufte Hunde künftig nach einem Wesenstest auch wieder resozialisiert und damit von Auflagen befreit werden. «Natürlich muss auch der Halter beweisen, dass er in der Lage ist, seinen Hund sicher zu führen. Denn klar ist auch: Kein Hund wird als gefährlicher Hund geboren», sagte der FDP-Politiker. Das Problem liege zumeist am anderen Ende der Leine. Der Grünen-Tierschutzpolitiker Detlef Matthiessen betonte, «wenn man sich die Statistik der Bissvorfälle ansieht, müsste man auch Dackel, Schäferhunde und rote Cocker-Spaniel als Kampfhunde ansehen».

Die CDU dagegen lehnt die Reform ab. «SPD, Grüne, SSW und FDP wollen, dass mit diesem Gesetz erst dann gehandelt wird, wenn etwas passiert ist», sagte der CDU-Agrarpolitiker Heiner Rickers. Für die Union bleibe es «einfach ein Unterschied, ob ein Dackel oder ein Bullterrier zubeißt». Bisher gelten im Norden unter anderem American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier als Kampfhunde.

Niedersachsen

hat den Hundeführerschein bereits zum 1. 7. 2013 zur Pflicht gemacht. In erster Linie ist der Hundeführerschein für Hundebesitzer gedacht, die ihren ersten Hund anschaffen. Um einen Hund halten zu können, muss der Hundehalter das 18. Lebensjahr erreicht haben. In Familien trägt der Halter für alle Mitglieder des gemeinsamen Haushaltes, welche z.B. mit dem Hund spazieren gehen, die Verantwortung. Natürlich können auch weitere Familienmitglieder den Hundeführerschein mit dem Hund machen.Freigestellt sind Hundehalter, die in den vergangenen 10 Jahren einen Hund (mind. 2 Jahre am Stück) gehalten haben. Als Nachweis gilt der Hundesteuerbescheid. Ebenso sind u.a. Tierärzte, Jäger, Behindertenbegleithunde und Diensthunde gewisser Arbeitsbereiche ausgenommen.

München

In München kostet die Hundesteuer weiterhin einheitlich 100 Euro – sofern es kein so genannter Kampfhund ist. Halter von Rottweiler oder Bullterrier müssen satte 800 Euro zahlen.

Die gängigen 100 Euro Steuer aber kann der Hundefreund neuerdings in den Hundeführerschein investieren – als Beleg, dass man sich als Hundehalter unter professioneller Anleitung mit dem Vierbeiner auseinandergesetzt hat. Ziel ist es, „Wissen über Hundeverhalten zu vermitteln und verantwortungsvolles Verhalten im Umgang mit Hunden zu fördern“, erklärt auf ihrer Webseite die tierärztliche Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU), die etwa den Hundeführerschein anbietet.

Der „Hundeführerschein – Grundwissen Gefahrenvermeidung im Umgang mit Hunden“ ist ein 12-stündiger, spannender (Wissens-)Kurs, der von speziell geschulten TierärztInnen angeboten wird. Das Ziel es ist, Wissen über Hundeverhalten zu vermitteln und verantwortungsvolles Verhalten im Umgang mit Hunden zu fördern. Es wird die nötige Sachkunde vermittelt, um Gefährdungen und Belästigungen durch Hunde zu vermeiden.

Die Voraussetzungen für ein Jahr Befreiung von der Hundesteuer sind laut Kreisverwaltungsamt:

  • Sie haben freiwillig und erfolgreich eine Prüfung in einer Hundeschule oder Verein abgelegt,
  • Ihr Hund ist sicherheitsrechtlich nicht auffällig und
  • Sie beantragen die Befreiung für diesen Hund in Ihrem Haushalt das erste Mal.

Für „Kampfhunde“ ist eine Befreiung für das Ablegen eines Hundeführerscheins nicht möglich, auch wenn sie ein Negativzeugnis haben.
Informationen zur Einstufung des Hundes als Kampfhund:  Kreisverwaltungsreferat – Kampfhund

Befreiung:

  • für ein Kalenderjahr
  • für das Kalenderjahr nach dem Prüfungsjahr, z. B. Prüfung im Jahr 2015 →  Befreiung erfolgt für das Kalenderjahr 2016

In Österreich ist wieder alles anders – dort gibt es große Unterschiede in der Handhabung im Burgenland, Kärnten, Niederösterreich oder Oberösterreich.

Mehr

Testfragebögen siehe hier:

http://www.bhv-net.de/hundefuehrerschein/uebungstest.html

Mehr Informationen siehe auch hier:

http://www.bhv-net.de/hundefuehrerschein.html

 

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