Als ich einmal gegen §23 verstieß

bildvom 18.10.09
Weit und breit war niemand auf der Autobahn zu sehen, außer mir und einem Polizeiauto. Grundsätzlich teile ich die Straße nur ungern mit der Polizei; wie jeder andere Autofahrer auf der ganzen Welt werde ich nervös, wenn sie eine Weile hinter mir her fährt und gehe permanent meine innere Fahrercheckliste durch: Blinke ich vorschriftsmäßig? Fahre ich langsam genug? Wo ist mein Handy? Meine Brille? Was bedeuten die Verkehrszeichen? – Obwohl ich mich natürlich als überdurchschnittlich guten Autofahrer bezeichnen würde. Jeder andere Autofahrer dieser Hemisphäre betrachtet sich ebenso als überdurchschnittlich guter Autofahrer, selbst Wiederholungs-Geisterfahrer.
Ich dachte mir, am sichersten wäre ich, wenn ich einfach hinter dem Polizeiauto her führe: Dann könnte ich wenigstens nichts falsch machen. Ich dockte mich mit gebührendem Sicherheitsabstand an, und schaltete mein Hirn auf „Cruise“-Modus und fand mich sehr schlau. Der Polizeiwagen fuhr nach rechts, ich auch, er fuhr auf die linke Spur. Ich auch. So ging das eine ganze Weile, bis plötzlich auf dem Polizeiauto die Aufforderung erschien, ich möge ihnen bitte folgen. Auf dem nächsten Parkplatz erklärte mir der schnurrbärtige Polizist (dabei geschah das kürzlich, nicht in den 70er Jahren!), ich hätte das Rechtsfahrgebot missachtet. „Ich habe doch niemanden behindert, außer uns beiden ist weit und breit niemand auf der Autobahn gewesen“, sagte ich. Der Polizist guckte grimmig. „Sie müssen die Verkehrsregeln auch beachten, wenn Sie ganz alleine auf der Fahrbahn sind!“ Er überreichte mir einen Strafzettel über 10 Euro, weil die Kopie meiner Fahrzeugpapiere, die ich statt des Originals mit mir führte, nicht notariell beglaubigt war. Dann sah er hinter mich in mein Auto. „Sie machen ja wohl gar nichts richtig!“ knurrte er. „Ihre Hunde sind nicht ordnungsgemäß im Fahrzeug gesichert!“ Die Windspiele hatten während der Fahrt auf dem Boden zwischen Vordersitz und Rückbank geschlafen, die Pudel auf der Ladefläche. Jetzt betrachteten sie den Polizisten alarmiert, genau wie ich. „Laut Straßenverkehrsordnung §23 sind Sie verpflichtet, Ihre Hunde im Auto zu sichern“, fauchte der Ordnungshüter.
Dabei besagt §23 lediglich, dass der Fahrer dafür verantwortlich ist, dass Sicht und Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Ich konnte sehr gut sehen und hören, und litt auch nicht. Tatsächlich ist der ungesicherte Hund eher ein Thema für die Versicherung: Die darf sich nämlich weigern zu zahlen, wenn der Hund bei einem Unfall ungesichert im Auto herumflog.
Und natürlich gibt es genügend gute Gründe, Hunde im Auto durch ein Gitter vor der Ladefläche, in Boxen oder per Sicherheitsgurt zu sichern: Laut einer amerikanischen Studie über verheerende Ablenkungen während der Autofahrt stehen Haustiere auf Platz 3 (Nr. 1 war das Bedienen des Radios). Wie gefährlich es ist, wenn Hunde durchs Auto hopsen oder während der Fahrt auf Ihren Schoß, muss ich wohl nicht extra betonen.
Ein Sicherheitsgurt schützt den Hund: Bei einem Aufprall mit 48km/h vervielfacht sich die Wucht des Hundes um das 20fache seines Körpergewichts -Harry mit seinen zarten 5kg würde zu einem 100kg-Geschoß. Ein guter Sicherheitsgurt oder eine festgezurrte Transportbox könnte über sein und mein Leben und Tod entscheiden. Wenn der Hund gesichert ist, kann er nach einem Unfall nicht panisch wegrennen oder versuchen, mich vor den Rettungssanitätern zu beschützen: Was zwar auf gewisse Weise rührend, aber der Situation nicht dienlich wäre.
Falls der Polizist dies hier liest: Es gab trotzdem keinen Grund, in diesem Ton mit mir zu reden. Wie man in ein Auto hineinruft, so schallt es heraus.

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