Die spinnen, die Österreicher: Neues Jagdgesetz gibt freilaufende Hunde im Wald zum Abschuß ohne Vorwarnung frei

Nach einem Urteil des unabhängigen Verwaltungssenats dürfen Hunde auch ohne zu wildern erschossen werden. Es reicht bereits, wenn der Hund sich nicht angeleint ist und sich nicht in unmittelbarer Nähe des Halters befindet. Ein Urteil, mit dem weder Jäger, noch Gejagte glücklich sind

Werbeanzeige

hier der gesamte Artikel aus der „Österreichischen Hundezeitung„:

https://dl.dropboxusercontent.com/u/7880593/uvs-urteil.pdf

Dux FasanDas Erstaunliche an diesem Urteil ist, dass selbst die Jägerschaft Österreichs baff ist über dieses Urteil: „Ich halte es für übertrieben. Es ist auch Jägern schon passiert, dass der eigene Hund abhaut und herumstreift. Ein Abschuss kann nur das allerletzte Mittel sein“, sagt Sepp Brandmayr, geschäftsführender Landesjägermeister und Vertreter der Jägerschaft Österreichs.
In Deutschland haben mehrere Bundesländer ihre Jagdgesetze dahingehend novelliert, dass Hunde nur nach behördlicher Ausnahmebewilligung geschossen werden dürfen, und auch erst dann, wenn vorher alle alternativen Massnahmen erfolglos waren. Auch in Nordrhein Westfalen will das Umweltministerium mit der Erneuerung des Jagdgesetzes den Haustierabschuss abschaffen.
Diese Novellierungen erfolgen vor allem deshalb, weil der Haustierabschuss als ersatzlose Vernichtung fremden Eigentums ohne Beweispflicht und ohne Berücksichtigung von Rechtsgüterabwägung und Verhältnismässigkeit verfassungswidrig ist.

Teilen Sie diesen Beitrag!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert