Neues Hundegesetz für Berlin

bildvom 25. März 2012

Am vergangenen Dienstag hatte die Berliner Grünen-Abgeordnete und Sprecherin für Tierschutz Claudia Hämmerling zur Diskussion über ein neues Berliner Hundegesetz eingeladen. Wer eine wütende, hochemotionale, polemische Auseinandersetzung erwartet hatte (wie ich), wurde angenehm überrascht: Die meisten Diskussionsteilnehmer verstanden, dass Frau Hämmerling nicht der große böse Feind war, die sich das Hundegesetz zum Hobby gemacht hatte, sondern dass die Zusammenarbeit mit ihr tatsächlich eine Chance für Berliner Hundehalter bietet: Denn ob es eine neue Hundeverordnung gibt in dieser Stadt, ist nicht mehr die Frage – die lautet stattdessen, wie eine Hundeverordnung aussehen könnte, die nicht in einem Rundumschlag alle Hunde und ihre Halter kriminalisiert. Frau Hämmerling, die selber Halterin eines Staffordshire Bullterriers aus 2. Hand ist, ist dafür sicherlich die beste, weil verständnisvollste Adresse im ganzen Senat. Es geht darum, dass die so genannte „Kampfhundeliste“ sich als wenig wirksam erwiesen hat – wie alle Experten schon immer erklärt hatten, kann man Probleme mit Hunden nicht einer bestimmten Rasse zuordnen. Der Umkehrschluß darf allerdings nicht sein, dass dementsprechend einfach alle Hunde als „gefährlich“ deklariert werden: Die allermeisten Hundehalter kommen mit ihren Hunden schließlich sehr gut zurecht. Dennoch macht Einführen eines „Hundeführerscheins“unbedingt Sinn: Schon, um unerfahrenen Neuhundehaltern den Weg in eine Hundeschule zu weisen, in der sie lernen können, dass brutale Bestrafungsmethoden nicht geeignet sind, um einem Hund Vertrauen zum Menschen beizubringen, um zu zeigen, wie Hunde Körpersprache verstehen, etc. Alle Teilnehmer, inklusive der anwesenden Amtstierärzte, Gutachter, Mitglieder von Hundevereinen, Ausbilder und Halter waren sich einig, dass das Problem immer am anderen Ende der Leine zu suchen sei: Dementsprechend sollte das „Hundegesetz“ auch lieber als „Hundehaltergesetz“ bezeichnet werden. Deutlich wurde in der Diskussion auch, dass nicht alle Hunde per „Pauschaltest“ gleich behandelt werden können: Mit „Sitz, Platz, Fuß“ ist es nicht getan, so mancher Hund aus dem Tierschutz wird solche Dinge aufgrund einer schrecklichen Vorgeschichte vielleicht lange nicht leisten können, ohne je eine Gefahr darzustellen. Ein Sachkundenachweis bzw. Hundeführerschein muss also wirklich von einem „Gutachter“ durchgeführt werden, einem Profi, der die Zeit hat, Hund und Halter tatsächlich zu beobachten und zu beurteilen. Der ursprüngliche Vorschlag, nur größere Hunde ab 40cm Schulterhöhe und einem Gewicht von 20 Kilo mit dem Sachkundenachweis zu belegen, wurde von allen Beteiligten kritisch gesehen: Wenn es darum geht, die Hunde durch das neue Gesetz auch vor unfähigen Haltern zu beschützen, brauchen auch Halter kleiner Hunde einen Sachkundenachweis. Für die „Außenwirkung“ auf Nichthundehalter und Leute, die sich vor Hunden fürchten, wäre es sehr wichtig, dass Hunde, deren Halter den Hundeführerschein bestanden haben, dadurch auch wieder artgerechter leben dürfen – wie in Hamburg beispielsweise, in denen sie dann vom Leinenzwang befreit sind und in Grünanlagen (außer auf Liegeflächen und Spielplätzen natürlich) wieder frei laufen dürfen: Sie haben ja bewiesen, dass sie ihre Hunde im Griff haben. Denn: Wir brauchen Hunde in der Gesellschaft. Wir müssen nur wieder lernen, wie man mit ihnen umgeht, was man in den vergangenen Jahrzehnten und Jahrhunderten immer wusste und erst in den letzten zehn, zwanzig Jahren verlernt hat. Wenn es richtig gemacht ist, kann ein Hundehaltergesetz den Hunden dazu verhelfen, wieder mehr respektiert und geliebt zu werden.

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Den Entwurf für ein neues HundehalterInnengesetz („Gesetz zum Schutz vor Gefahren durch Hunde in der Stadt“) finden Sie hier

Das Ergebnisprotokoll der Diskussion finden Sie hier

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