Hundegesetz in Niedersachsen: Halter in der Pflicht

Niedersachsen setzt auf Gefahrenprävention und nicht auf pauschale Vorverurteilung von Hunden bestimmter Rassen. Zum 1. Juli wird eine Chippflicht für Hunde eingeführt. Auch die Haftpflichtversicherung für Hunde kommt verbindlich. Darüber hinaus müssen unerfahrene Halter ab 2013 ihr Wissen über den Umgang mit den Tieren belegen und einen Sachkundenachweis erwerben. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Niedersachsen begrüßen das Gesetz. Die Bedürfnisse von Hunden werden nicht einschränkt, sondern vielmehr nimmt das Gesetz die Halter der Hunde in die Pflicht.

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Mit dem Gesetz über das Halten von Hunden hat Niedersachsen Forderungen des Deutschen Tierschutzbundes an die Hundehalter nach Sachkunde, Haftpflichtversicherung und Kennzeichnung berücksichtigt. „Der Sachkundenachweis ist wichtig. Der Hundeinteressent ist damit in der Pflicht, sich vor der Anschaffung eines Hundes über die Bedürfnisse des Tieres, den Umgang und die hundetypischen Eigenschaften zu informieren“, erläutert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Wenn Hunde sachkundig gehalten werden, werden nicht nur die Bedürfnisse der Tiere erfüllt, sondern damit auch Gefahren für die Umgebung von vornherein vermieden. Der Verband begrüßt darüber hinaus auch die Verpflichtung aller Hundehalter zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.

Eine Kennzeichnung ohne Registrierung bietet keinen umfassenden Schutz. Innerhalb von zwei Jahren wird für Niedersachsen ein zentrales Register eingeführt, in dem Angaben zur Hunde haltenden Person und zum Hund erfasst werden. Jeder Tierhalter sollte sein Tier darüber hinaus beim Deutschen Haustierregister kostenlos registrieren lassen. Das DHR gibt etwa Vermisstenmeldungen nicht nur an seine angeschlossenen 700 Tierschutzvereine und über 500 Tierheime weiter, sondern auch an andere deutsche und europäische Tierregister. Durch diese Vernetzung kann auf über 5 Millionen Daten zugegriffen werden. Nur so können Haustiere schnell wieder an ihre Besitzer zurückgeführt werden. Aber auch verantwortungslose Halter, die ihre Tiere aussetzen, können so identifiziert werden. Wolfgang Apel dazu: „Wenn ein Tier seinem Halter zuzuordnen ist, macht sich dieser mehr Gedanken über Rechte und Pflichten, die mit der Haltung einhergehen. Kennzeichnung und Registrierung sind wichtig und richtig. Dies sollte auch bundesweit umgesetzt werden.“

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