Niedersachsen: Ab heute neue Regelungen für Hundehalter

Ab heute müssen alle Hundehalter in Niedersachen ihr Tier bei einem neu geschaffenen Landeshunderegister kostenpflichtig registrieren

Niedersachsen setzt auf Gefahrenprävention und nicht auf pauschale Vorverurteilung von Hunden bestimmter Rassen.
Gemäß dem neuen Hundegesetz in Niedersachsen muss sich jeder Hundehalter ab dem 1. Juli gebührenpflichtig bei der KSN (Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH) anmelden. Die zentrale Aufgabe dieses Melderegisters ist es, den Gemeinden die Zuordnung des Hundes zum Halter zu ermöglichen. Auch Eigenschaften zur Gefährlichkeit des Hundes sollen gesammelt werden. Die Rückvermittlung z.B. von entlaufenen Tieren steht aber nicht im Vordergrund. Hierfür empfiehlt sich die parallele Registrierung – auch aufgrund der vorhandenen länderübergreifenden Vernetzung – bei TASSO e.V. ( http://www.tasso.net/Tierschutz/Registrierung ) oder im Deutschen Haustierregister ( http://www.registrier-dein-tier.de/ )

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Neben dem Chippen und der Haftpflichtversicherung werden ein Sachkundenachweis und das Registrieren des Namen und der Anschrift des Halters sowie des Geschlechtes, der Rasse und der Kenn-Nummer des Hundes in einem zentralen Register Pflicht. Das sind die Neuerungen:

Zentrales Register

Jeder Hundehalter muss sein Tier beim Zentralen Register anmelden. Mit dem landesweiten Register soll der Hundehalter zügig ermittelt werden können – etwa bei einem Beißvorfall, wenn die Halterfrage vor Ort nicht anders geklärt werden kann.
Die Registrierung wird durch die Kommunale Systemhaus Niedersachen GmbH (KSN) im Auftrag des Landes Niedersachsen durchgeführt, wofür eine einmalige Gebühr erhoben wird. Für jede Online-Registrierung werden 14,50 Euro, für eine telefonische bzw. schriftliche Anmeldung 23,50 Euro fällig. Die Registrierung ist unter: www.hunderegister-nds.de oder unter Tel. 0441-39010400 möglich.

Nachweis der Sachkunde

Der Sachkundenachweis muss ausschließlich von Hundehaltern erbracht werden, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten.

Der Nachweis der Sachkunde besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Beide Prüfungen werden jeweils ab 40 Euro kosten, über die genauen Beträge entscheiden die jeweiligen Prüfer.

Jede Hundeschule kann Prüfungstermine anbieten. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die Prüfungen von einem Prüfer abgenommen werden, der von den zuständigen Behörden der Landkreise, der kreisfreien Städte, der Region Hannover oder dem Zweckverband Jade/Weser nach den Vorgaben des Niedersächsischen Hundegesetzes anerkannt ist.

Eine Liste der derzeit anerkannten Prüfer in Niedersachsen hat das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf seiner Homepage veröffentlicht unterwww.ml.niedersachsen.de

Hundehalter müssen der Gemeinde auf Verlangen die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung nachweisen können. Über das Bestehen der Prüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Das Gesetz schreibt das Mitführen des Nachweises allerdings nicht ausdrücklich vor.

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