Manchmal gibt es eben doch so etwas wie Gerechtigkeit: Im März vergangenen Jahres wurde bei einem „Züchter“ in Hennef im Rhein-Sieg-Gebiet 90 Tiere aus „katastrophalen Verhältnissen“ befreit: Die Veterinäre holten damals per Zwangsräumung insgesamt 14 Hunde, darunter vier Welpen, sowie eine Katze, rund 50 Kaninchen, etwa 20 Meerschweinchen und Hamster aus einem Keller. Ins Rollen gebracht hatten den Fall Welpenkäufer, die das Kreisveterinäramt informiert hatten, nachdem sie Bordeaux-Doggen-Welpen gekauft hatten, die schwer unterernährt waren.. Bei der Überprüfung des Vermehrers bot sich den Tierärzten „eine erschreckend verwahrloste Tierhaltung“, so Kreispressesprecherin Katja Lorenzini. Die Tieres waren von dem Vermehrer Dirk Portig in fensterlosen, abgedunkelten und vollkommen verkoteten Räumen untergebracht, es gab weder Belüftung oder auch nur ansatzweise artgerechte Versorgung, etwa mit Futter und Wasser – die Hunde hatten ausschließlich Pferde- und Rindsköpfe zu fressen bekommen. Der Ammoniak-Geruch, so Lorenzini, sei „kaum zu ertragen und atemraubend“ gewesen.
Es waren zwei Englische Bulldoggen, zwei Labradore und zehn Bordeaux-Doggen, vier davon Welpen.
Die Geschichte war noch nicht zuende, die Behörden blieben auch nach der Zwangsräumung mit dem Schicksal der Tiere beschäftigt: Zwei Personen wurden mit zwei Kaufverträgen für Hunde aus der Zucht des Hennefers bei der Kreisverwaltung vorstellig, um die Hunde als ihr Eigentum aus dem Tierheim auszulösen (Rechts- und Eigentumsfragen müssen leider immer separat geklärt werden). Weil sie einen Kaufvertrag vorweisen konnte, holte eine Züchterin namens Monika Wagner aus Mecklenburg-Vorpommern, die früher in Windeck gelebt hatte, zwei englische Bulldoggen ab. Was das Tierheim nicht wissen konnte: Wagner hatte erst vor Kurzem vor dem Bonner Landgericht einen Berufungsprozess verloren, wonach sie Schadensersatz an eine Frau zahlen musste, der sie einen viel zu untergewichtigen Welpen verkauft hatte. Das Problem: Frau Wagner ist schwer zu fassen, weil sie von einem Bundesland zum nächsten umzieht, sobald gegen sie wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und der Tierschutzverordnung vorgegangen wird.
(Das ist das, was passiert, wenn man „Schnäppchen-Hunde“ kaufen möchte: Man unterstützt Verbrecher, die andere Lebewesen mißachten und ausbeuten. Wie kommt irgendjemand auf die Idee, Hunde zu kaufen, deren Eltern man nicht zu Gesicht bekommt, oder bei einem „Züchter“, der seine stinkenden Hunde im Dunkeln in ihrem eigenen Kot hält? Wieso hat nicht schon viel früher ein Welpenkäufer den Amtstierarzt dort hinein geschickt? – Und ja, nicht alles läuft gut bei den „großen“ Hundevereinen, aber es gibt doch wenigstens irgendeine Form der Kontrolle. Verkotete, verdreckte Hunde, die als Zuchtmaschinen gehalten werden und nie das Tageslicht sehen, sind beispielsweise im VDH schlicht nicht möglich.)
Zurück zu dem Fall in Hennef: Alle anderen Tiere sind mittlerweile allesamt gut vermittelt.
Gegen den „Züchter“ P. wurde ein Strafverfahren wegen „massiven Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz“ eingeleitet. Sein Anwalt konnte den Termin mehrfach verschieben, aber mit Urteil vom heutigen Tage ist der Mann vorbestraft, muss 180 Tagessätze à EUR 25 zahlen, außerdem wurde ein Tierhaltungsverbot auf Lebenszeit gegen ihn erlassen.
Ab heute 22.00 Uhr ist unter diesem Link die WDR-Sendung „Prozess Hundehändler“ eingestellt, die sich auf den Fall bezieht:
http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/rueckschau/lokalzeit_bonn.xml