Thüringen: Haltung von Hunden und gefährlichen Wildtieren soll gesetzlich geregelt werden

Die Landesregierung Thüringen hat den Entwurf eines „Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren“ vorgelegt, der nun im Landtag verabschiedet wird. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landestierschutzverband Thüringen begrüßen, dass die Haltung „gefährlicher“ Hunde sowie gefährlicher Wildtiere in Thüringen geregelt werden soll. Insgesamt hält der Entwurf aus Tierschutzsicht Licht und Schatten bereit. Dies hatte der Deutsche Tierschutzbund auch in seinen Stellungnahmen an den Thüringer Landtag deutlich gemacht.

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Als problematisch sieht der Verband an, dass der Gesetzentwurf bestimmte Hunderassen definiert, bei denen von einer besonderen Gefährlichkeit ausgegangen wird. Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, dazu: „Diese Einstufung ist willkürlich und wissenschaftlich nicht gerechtfertigt. Nicht die Rassezugehörigkeit, sondern schlechte Aufzuchtbedingungen für Welpen, eine gezielte Zuchtauswahl der Elterntiere oder die Abrichtung eines Hundes auf gesteigerte Aggressivität machen dessen tatsächliche Gefährlichkeit aus.“ Es ist nicht effektiv, pauschal die Halter bestimmter Hunderassen besonderen Pflichten zu unterwerfen, vielmehr muss in jedem Einzelfall die Möglichkeit gegeben sein, dem Halter eines tatsächlich gefährlichen Hundes entsprechende Auflagen zu erteilen, so der Deutsche Tierschutzbund weiter.

Der Verband begrüßt dagegen die im Gesetzessentwurf vorgesehene Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Hunde. Apel dazu: „Diese generelle Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Haustiere muss kommen. Um einerseits den Tierheimen die Rückgabe von Fundtieren an ihre Besitzer zu erleichtern, zum anderen aber auch zum Beispiel, um das Aussetzen von Tieren oder den illegalen Handel mit Tieren zu erschweren bzw. unmöglich zu machen.“

Exoten in Privathaushalten: ein gefährlicher Trend

Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt, dass Thüringen mit dem Gesetzentwurf ferner den Besitz gefährlicher Wildtiere an den Nachweis eines wissenschaftlichen oder beruflichen Bedarfs sowie weitere Vorraussetzungen knüpfen möchte als Schritt in die richtige Richtung. Die Haltung von Exoten in Privathand stellt aus Tierschutzsicht ein so gravierendes und zunehmendes Problem dar, dass ein generelles Haltungsverbot angemessen wäre. Wolfgang Apel dazu: „Aus Tierschutzsicht sind Exoten im Privathaushalt grundsätzlich abzulehnen. Beim Fang, beim Transport, im Handel und als letzten Schritt auch bei der Haltung erleiden die Tiere Schmerzen und Schäden, die nicht selten zum Tod der Tiere führen.“

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